Gemäß § 267 StGB macht sich strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr:
- Eine unechte Urkunde herstellt, oder
- Eine echte Urkunde verfälscht, oder
- Eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.
1. Herstellung einer unechten Urkunde
Eine Urkunde ist unecht, wenn der tatsächliche Aussteller nicht mit demjenigen übereinstimmt, der in der Urkunde als Aussteller erscheint.
Beispiel:
- Das Nachahmen der Unterschrift einer anderen Person auf einem Vertrag, um diesen als von der anderen Person unterzeichnet erscheinen zu lassen.
2. Verfälschen einer echten Urkunde
Eine echte Urkunde wird verfälscht, wenn ihr gedanklicher Inhalt nachträglich derart verändert wird, dass sie nun eine andere Erklärung enthält, ohne dass dies erkennbar ist.
Beispiel:
- Das nachträgliche Ändern des Betrags auf einem bereits unterschriebenen Schuldschein.
3. Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde
Der Täter gebraucht die Urkunde, wenn er sie dem zu Täuschenden so zugänglich macht, dass dieser die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Beispiel:
- Vorlage einer gefälschten Urkunde bei einer Behörde oder einem Geschäftspartner.
Subjektiver Tatbestand – Vorsatz und Täuschungsabsicht
Der Täter muss vorsätzlich handeln, das heißt, er muss wissen und wollen, dass er eine unechte oder verfälschte Urkunde herstellt oder gebraucht. Zudem muss er in der Absicht handeln, im Rechtsverkehr zu täuschen. Das bedeutet, er möchte bei einem anderen einen Irrtum über die Echtheit der Urkunde hervorrufen und ihn dadurch zu einem rechtserheblichen Verhalten veranlassen.
Strafmaß und rechtliche Konsequenzen
Strafrahmen gemäß § 267 StGB
- Grundtatbestand: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
- In besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung
Ein besonders schwerer Fall liegt gemäß § 267 Abs. 3 StGB insbesondere vor, wenn der Täter:
- Gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt.
- Eine große Anzahl von unechten oder verfälschten Urkunden herstellt.
- Einen Vermögensverlust großen Ausmaßes verursacht.
Weitere Konsequenzen
- Eintrag ins Bundeszentralregister: Die Verurteilung wird eingetragen und kann im Führungszeugnis erscheinen, was berufliche Auswirkungen haben kann.
- Berufsrechtliche Folgen: Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Anwälte, Ärzte, Beamte) kann eine Verurteilung zur Urkundenfälschung berufsrechtliche Konsequenzen bis hin zum Verlust der Berufszulassung haben.
- Zivilrechtliche Ansprüche: Geschädigte können Schadensersatzansprüche geltend machen.
Typische Beispiele für Urkundenfälschung
- Gefälschte Zeugnisse oder Zertifikate: Vorlage eines gefälschten Abschlusszeugnisses bei einer Bewerbung.
- Manipulation von Ausweisen: Ändern des Geburtsdatums auf dem Personalausweis, um eine Altersbeschränkung zu umgehen.
- Verfälschung von Verträgen: Nachträgliche Änderung von Vertragsbedingungen ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners.
- Fälschung von ärztlichen Attesten: Erstellung eines falschen Attests, um sich unberechtigt krankzumelden.
- Gefälschte Fahrkarten oder Eintrittskarten: Herstellung und Gebrauch von nachgemachten Tickets.
Abgrenzung zu anderen Straftatbeständen
Betrug (§ 263 StGB)
Oft tritt die Urkundenfälschung in Verbindung mit einem Betrug auf. Während die Urkundenfälschung die Täuschung über die Echtheit oder den Inhalt einer Urkunde betrifft, zielt der Betrug darauf ab, durch Täuschung einen Vermögensvorteil zu erlangen. Beide Delikte können kumulativ bestraft werden.
Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)
Hier geht es um die Manipulation technischer Geräte oder Aufzeichnungen, z. B. Manipulation von Tachographen oder elektronischen Fahrtenbüchern.
Verteidigungsstrategien bei Urkundenfälschung
Eine effektive Verteidigung erfordert eine genaue Analyse des Sachverhalts und der Beweislage. Folgende Ansätze können dabei eine Rolle spielen:
1. Bestreiten der Tat
- Alibi: Nachweis, dass man zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort war.
- Fremdverursachung: Die Tat wurde von einer anderen Person begangen.
2. Fehlender Vorsatz oder Täuschungsabsicht
- Irrtum über die Echtheit: Der Täter glaubte, die Urkunde sei echt (z. B. Nutzung einer gefälschten Urkunde in gutem Glauben).
- Kein Vorsatz: Die Handlung geschah fahrlässig, nicht vorsätzlich.
- Keine Täuschungsabsicht: Es bestand keine Absicht, im Rechtsverkehr zu täuschen.
3. Einverständnis des Ausstellers
- Wenn der Aussteller der Urkunde der Änderung oder Verwendung zugestimmt hat, liegt keine Urkundenfälschung vor.
4. Geringfügigkeit und fehlende Beweise
- Geringfügigkeit der Tat: Bei minimalem Unrechtsgehalt kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
- Unzureichende Beweislage: Wenn die Beweise nicht ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.
5. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe
- Notwehr oder Notstand: In seltenen Fällen kann die Tat gerechtfertigt sein, wenn sie zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr notwendig war.
- Verbotsirrtum: Der Täter wusste nicht, dass sein Verhalten strafbar ist, und dieser Irrtum war unvermeidbar.
Der optimale Zeitpunkt zur Mandatierung eines Anwalts
Bei einem Vorwurf der Urkundenfälschung ist es essenziell, so früh wie möglich einen erfahrenen Strafverteidiger zu konsultieren. Idealerweise sollte die Mandatierung unmittelbar nach Kenntnis des Ermittlungsverfahrens erfolgen.
Vorteile der frühzeitigen anwaltlichen Unterstützung
- Schutz vor Selbstbelastung: Der Anwalt berät Sie zum richtigen Verhalten gegenüber Ermittlungsbehörden und verhindert unbedachte Aussagen, die Ihnen schaden könnten.
- Akteneinsicht: Nur ein Anwalt kann vollständige Akteneinsicht beantragen und die Beweislage umfassend prüfen.
- Entwicklung einer Verteidigungsstrategie: Basierend auf der Aktenlage und Ihrer Darstellung kann der Anwalt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln.
- Verfahrensbeeinflussung: In manchen Fällen kann der Anwalt auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken oder eine Strafmilderung erreichen.
- Psychologische Unterstützung: Ein Strafverfahren ist belastend. Ein Anwalt bietet nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Unterstützung.
Ablauf einer Verteidigung bei Urkundenfälschung
- Erstgespräch und Mandatierung
- Sie schildern dem Anwalt den Sachverhalt und erhalten eine erste rechtliche Einschätzung.
- Der Anwalt klärt Sie über Ihre Rechte auf und berät zum weiteren Vorgehen.
- Akteneinsicht und Analyse
- Der Anwalt beantragt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
- Prüfung der Beweise, Zeugenaussagen und Gutachten.
- Identifikation von Widersprüchen oder Schwachstellen in der Beweislage.
- Entwicklung der Verteidigungsstrategie
- Basierend auf den Erkenntnissen wird eine individuelle Strategie entwickelt.
- Überlegung, ob entlastende Beweise oder Zeugen eingebracht werden können.
- Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden
- Der Anwalt übernimmt die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Ggf. Stellungnahme zur Anklage oder Beantragung von Beweiserhebungen.
- Hauptverhandlung
- Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung.
- Der Anwalt vertritt Sie vor Gericht, stellt Anträge und hinterfragt die Beweise der Anklage.
- Urteilsverkündung und Nachsorge
- Nach dem Urteil bespricht der Anwalt mit Ihnen das Ergebnis.
- Ggf. Einlegung von Rechtsmitteln (Berufung, Revision).
Tipps für Betroffene
- Keine Aussagen ohne Anwalt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und äußern Sie sich nicht ohne rechtliche Beratung.
- Beweise sichern: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise, die Ihre Unschuld belegen könnten.
- Verhalten gegenüber Behörden: Bleiben Sie höflich und kooperativ, aber geben Sie keine unbedachten Informationen preis.
- Diskretion: Besprechen Sie den Fall nur mit Ihrem Anwalt und vermeiden Sie es, Dritten gegenüber Details preiszugeben.
Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Urkundenfälschung
- Sorgfältiger Umgang mit Dokumenten: Überprüfen Sie die Echtheit von Urkunden, die Sie verwenden oder unterzeichnen sollen.
- Kenntnis der Rechtslage: Informieren Sie sich über die rechtlichen Anforderungen bei der Erstellung und Verwendung von Urkunden.
- Professionelle Hilfe: Bei Unsicherheiten sollten Sie rechtlichen Rat einholen, bevor Sie handeln.
Fazit: Ernsthaftigkeit der Urkundenfälschung und Bedeutung professioneller Verteidigung
Die Urkundenfälschung ist ein ernstzunehmendes Delikt, das weitreichende strafrechtliche und persönliche Konsequenzen haben kann. Angesichts der Komplexität des Tatbestandes und der oft umfangreichen Beweislage ist eine professionelle Verteidigung durch einen erfahrenen Strafverteidiger unerlässlich. Durch eine frühzeitige Mandatierung können Ihre Rechte gewahrt und die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden.