§ 255 StGB beschreibt den „räuberischen“ Aspekt der Erpressung, bei dem der Täter physische Gewalt anwendet oder eine Gefahr für das Leben des Opfers androht. Der Unterschied zur einfachen Erpressung besteht vor allem in der unmittelbaren Gewalt oder Drohung, die oft noch größere Ängste auslöst und das Opfer in eine besonders schutzlose Position versetzt.
Voraussetzungen des Tatbestandes des räuberischen Erpressens
Die Voraussetzungen für den Tatbestand der räuberischen Erpressung nach § 255 StGB setzen auf den allgemeinen Erpressungstatbestand nach § 253 StGB auf, enthalten jedoch noch folgende verschärfende Elemente:
Anwendung von Gewalt oder Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben: Der Täter wendet körperliche Gewalt an oder droht unmittelbar damit, das Opfer zu verletzen oder gar dessen Leben zu gefährden. Die Gewalt muss das Opfer in eine schutzlose Lage versetzen und sein Handeln unmittelbar beeinflussen.
Zwang zu einer Vermögensverfügung: Die Gewaltanwendung oder die Drohung zwingt das Opfer, eine Entscheidung zu treffen, die für ihn einen Vermögensschaden nach sich zieht.
Bereicherungsabsicht: Der Täter handelt mit der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Strafmaß bei räuberischer Erpressung
Räuberische Erpressung wird als besonders schwere Straftat betrachtet und daher mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft. In besonders schweren Fällen, etwa wenn das Opfer erheblich verletzt wird oder eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben bestand, kann die Strafe auch deutlich darüber hinausgehen, bis zu 15 Jahren betragen.
Typische Verteidigungsstrategien bei Erpressung und räuberischer Erpressung
Falls Sie des Tatbestands der Erpressung oder der räuberischen Erpressung beschuldigt werden, ist die sofortige Hinzuziehung eines erfahrenen Strafverteidigers wichtig. Im Folgenden zeigen wir typische Verteidigungsansätze, die ein Anwalt verfolgen kann:
Infragestellen der Drohungswirkung: Ein wesentlicher Bestandteil der Erpressung ist die Einschüchterung des Opfers. Wenn Ihr Anwalt nachweisen kann, dass die Androhung eines Übels nicht ernst genommen werden konnte oder nicht geeignet war, das Opfer tatsächlich in seiner Entscheidungsfreiheit zu beeinflussen, könnte dies den Tatbestand entkräften.
Fehlender Vermögensschaden: Eine Erpressung oder räuberische Erpressung setzt immer einen Schaden für das Opfer voraus. Kann der Anwalt nachweisen, dass dieser Schaden nicht gegeben war oder dass das Opfer die Entscheidung ohne äußeren Zwang getroffen hat, wird das Verfahren möglicherweise eingestellt.
Anfechten der Gewaltanwendung: Bei der räuberischen Erpressung muss der Anwalt prüfen, ob die angebliche Gewaltanwendung tatsächlich stattfand und in welcher Intensität. Dies kann durch Zeugen oder Videoaufnahmen infrage gestellt werden. Sollte die Gewalt nicht nachweisbar sein, kann der schwerere Tatbestand möglicherweise auf einfache Erpressung herabgestuft werden.
Freiwilligkeit und Konsens: In manchen Fällen können Absprachen zwischen Täter und Opfer bestehen, die es dem Beschuldigten ermöglichen, die Tat als konsensual oder freiwillig darzustellen. Auch dies kann zur Herabstufung oder Einstellung des Verfahrens führen.
Psychologische und soziale Faktoren: Manche Erpressungen geschehen in emotional angespannten Situationen, z.B. bei Trennungen oder wirtschaftlichen Konflikten. Hier wird der Anwalt darauf abzielen, eine Erklärung für das Verhalten des Beschuldigten zu liefern, die seine Handlungen in einem anderen Licht erscheinen lässt.
Der richtige Zeitpunkt zur Mandatierung eines Strafverteidigers
Eine möglichst frühzeitige Mandatierung ist bei Vorwürfen wegen Erpressung oder räuberischer Erpressung entscheidend. Sobald eine Vorladung, Strafanzeige oder polizeiliche Aufforderung eintrifft, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Der richtige Zeitpunkt zur Mandatierung ist also direkt nach Kenntnis des Vorwurfs.
Vorteile der frühen Mandatierung
Vermeidung belastender Aussagen: Ohne anwaltliche Beratung könnten unüberlegte Aussagen gemacht werden, die später als Beweismittel gegen Sie verwendet werden könnten. Ein Anwalt hilft Ihnen, die geeignete Aussageweise zu wählen und mögliche Missverständnisse frühzeitig zu klären.
Akteneinsicht und Analyse der Beweislage: Nach der Mandatierung kann Ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen und die Beweise umfassend analysieren. Dies ermöglicht eine detaillierte Einschätzung der Situation und hilft dabei, die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Frühe Verhandlungsversuche zur Einstellung des Verfahrens: Gerade bei einfachen Fällen und bei Ersttätern kann der Anwalt unter bestimmten Umständen eine Einstellung des Verfahrens anstreben, bevor es zu einer Verhandlung kommt.
Strategische Verteidigungsplanung: Ein Anwalt kann die rechtliche Lage nüchtern einschätzen und gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Vorgehensweise planen. Dabei wird er Faktoren wie mögliche Zeugen, Belastungen und die eigene Beweislage sorgfältig berücksichtigen.
Vorgehen bei Erpressung und räuberischer Erpressung – auch für Opfer wichtig
Auch für Betroffene und Opfer einer Erpressung oder räuberischen Erpressung kann ein Anwalt wertvolle Unterstützung leisten:
Strafanzeige und Schutzmaßnahmen: Ein Anwalt unterstützt Sie bei der Erstellung einer präzisen und stichhaltigen Strafanzeige und berät Sie zu weiteren Schutzmaßnahmen, z. B. polizeilicher Schutz oder Einstweilige Verfügungen.
Vertretung in Nebenklageverfahren: Falls es zu einer Anklage und einem Gerichtsverfahren kommt, können Opfer als Nebenkläger auftreten. Ein Anwalt vertritt hier Ihre Rechte und setzt sich für eine angemessene Strafe des Täters ein.
Schadensersatzforderungen: Ein Anwalt hilft Ihnen, zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Gerade bei Erpressung und räuberischer Erpressung besteht oft ein Vermögensschaden, der zivilrechtlich eingeklagt werden kann.
Fazit: Die bestmögliche Verteidigung bei Erpressung und räuberischer Erpressung
Die Tatbestände der Erpressung und des Raubes mit Erpressungsmerkmalen sind komplex und können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.