Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Steuerhehlerei (§ 374 AO) zählen zu den schwerwiegenden Steuerstraftaten in Deutschland. Sie betreffen die Umgehung steuerrechtlicher Verpflichtungen und den illegalen Handel mit nicht versteuerten Waren. Während § 370 AO die Steuerhinterziehung als aktives Vergehen gegen das Steuerrecht behandelt, bestraft § 374 AO den Erwerb, Besitz oder Handel mit Waren, die aus steuerlich illegalen Quellen stammen, also nicht versteuert wurden. Beide Delikte können erhebliche strafrechtliche Folgen haben und werden streng verfolgt. In diesem Artikel erläutern wir die Tatbestände, das Strafmaß und mögliche Verteidigungsansätze.


Steuerhinterziehung nach § 370 AO – Tatbestand und Definition

Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung in § 370 der Abgabenordnung (AO) umfasst jede vorsätzliche Handlung, die darauf abzielt, die staatlichen Steuerbehörden über steuerlich relevante Tatsachen zu täuschen, um Steuerzahlungen ganz oder teilweise zu vermeiden. Steuerhinterziehung gilt als eine der häufigsten Steuerstraftaten und ist mit empfindlichen Strafen belegt.

Voraussetzungen für den Tatbestand der Steuerhinterziehung

Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn:

  1. Falsche Angaben gegenüber der Finanzbehörde gemacht werden – beispielsweise durch unvollständige Angaben oder falsche Informationen über Einkünfte, Vermögen, Betriebsausgaben oder Verluste.

  2. Steuerlich relevante Tatsachen verschwiegen werden, die zu einer Steuerverkürzung führen – also zu einer geringeren Steuerfestsetzung als gesetzlich vorgesehen.

  3. Die Handlung vorsätzlich begangen wird – Der Täter muss absichtlich oder wissentlich handeln und die Steuerverkürzung anstreben.

Strafmaß bei Steuerhinterziehung

Je nach Schwere der Tat und der Höhe des hinterzogenen Betrages variiert das Strafmaß für Steuerhinterziehung erheblich.

  • Bei einfachen Fällen ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich.

  • In besonders schweren Fällen – zum Beispiel bei hohen Beträgen oder wiederholter Steuerhinterziehung – kann das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren steigen (§ 370 Abs. 3 AO).

Besonders schwere Fälle liegen insbesondere vor, wenn die Steuerhinterziehung gewerbsmäßig, bandenmäßig oder in hohem Ausmaß erfolgt.


Steuerhehlerei nach § 374 AO – Tatbestand und Definition

Steuerhehlerei gemäß § 374 AO bezieht sich auf den Besitz, Erwerb oder Handel mit Waren, die aus steuerhinterziehenden Quellen stammen. Dies bedeutet, dass der Täter mit Gütern umgeht, bei deren Einfuhr oder Herstellung die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern (z. B. Verbrauchsteuern auf Tabak oder Alkohol) nicht entrichtet wurden. Steuerhehlerei ist ein eigenständiger Straftatbestand und unterscheidet sich insofern von der allgemeinen Hehlerei, als sie sich speziell auf Steuervergehen bezieht.

Voraussetzungen für den Tatbestand der Steuerhehlerei

Eine Steuerhehlerei ist gegeben, wenn:

  1. Waren oder Erzeugnisse erworben, befördert, verwahrt oder verkauft werden, die zuvor der Steuerhinterziehung unterlagen – das heißt, für die Steuern absichtlich nicht bezahlt wurden.

  2. Der Täter von der steuerrechtlich illegalen Herkunft der Waren Kenntnis hat und mit Vorsatz handelt.

  3. Der Täter die Absicht hat, sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen – dies kann ein finanzieller oder sonstiger Vorteil sein.

Beispielhafte Fälle der Steuerhehlerei sind der illegale Handel mit unversteuerten Zigaretten oder Alkohol.

Strafmaß bei Steuerhehlerei

Das Strafmaß bei Steuerhehlerei ist ähnlich hoch wie bei Steuerhinterziehung:

  • In einfachen Fällen kann Steuerhehlerei mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

  • In besonders schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt etwa vor, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt oder große Mengen unversteuerter Waren umsetzt.


Gemeinsames Vorgehen bei Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei

Oft treten Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei in Kombination auf, beispielsweise wenn Waren unter Umgehung der Steuerpflicht in den Verkehr gebracht werden und diese von weiteren Personen verkauft oder weiterverbreitet werden. In solchen Fällen kann die Strafe deutlich härter ausfallen, und die Ermittlungsbehörden verfolgen solche Kombinationstaten besonders intensiv.


Verteidigungsstrategien bei Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei

Falls Sie der Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei beschuldigt werden, sollten Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger hinzuziehen. Die Verteidigung bei diesen Delikten erfordert Fachkenntnisse im Steuerstrafrecht und in der Abgabenordnung, da es viele Möglichkeiten zur Entkräftung der Vorwürfe oder zur Minderung des Strafmaßes gibt.

  1. Fehlender Vorsatz und Irrtum über steuerliche Verpflichtungen: Eine der häufigsten Verteidigungsstrategien ist die Berufung auf fehlenden Vorsatz. Gerade im Steuerrecht gibt es komplexe Vorschriften, die Missverständnisse verursachen können. Ein erfahrener Anwalt kann Argumente entwickeln, die den Vorsatz infrage stellen.

  2. Unzureichende Kenntnis über die Herkunft der Waren: Bei Steuerhehlerei kann es oft schwer nachweisbar sein, dass der Beschuldigte tatsächlich wusste, dass die Waren unversteuert waren. Ein Anwalt kann darlegen, dass keine Kenntnis über die steuerrechtlich problematische Herkunft der Güter bestand.

  3. Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Im Falle von Steuerhinterziehung ist eine Selbstanzeige ein effektives Mittel, um Straffreiheit zu erlangen, sofern diese rechtzeitig und vollständig erfolgt. Eine Selbstanzeige ist jedoch nur in bestimmten Fällen möglich, und die Voraussetzungen sind streng. Ein Steueranwalt kann Sie über die Erfolgsaussichten und korrekte Vorgehensweise beraten.

  4. Verjährung der Straftat: Steuerstraftaten verjähren in der Regel nach fünf Jahren. In besonders schweren Fällen liegt die Verjährungsfrist jedoch bei zehn Jahren. Ein Anwalt wird die Verjährung prüfen und geltend machen, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

  5. Abmilderung des Strafmaßes durch Kooperation: Bei besonders schweren Fällen kann durch Kooperation mit den Behörden eine Strafmilderung erzielt werden. Ein erfahrener Anwalt hilft dabei, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten, ohne dabei Ihre Interessen zu gefährden.


Der richtige Zeitpunkt zur Mandatierung eines Anwalts

Sobald Sie von einem Steuerstrafverfahren erfahren oder den Verdacht haben, dass gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen. Gerade im Bereich der Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei ist es wichtig, keine Aussagen ohne rechtliche Beratung zu machen. Ein Anwalt wird eine gezielte Verteidigungsstrategie entwickeln, Akteneinsicht beantragen und Ihnen helfen, entlastende Beweise zu sichern.


Fazit: Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei ernst nehmen und frühzeitig verteidigen

Steuerhinterziehung und Steuerhehlerei sind schwerwiegende Delikte, die sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch finanzielle Schäden verursachen können. Eine professionelle Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Gerade die Komplexität des Steuerrechts und die enge Zusammenarbeit zwischen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden machen eine spezialisierte Beratung unerlässlich.